Daß der Vater einen Verstoß gegen das WaffG begangen hat, sollte mittl. jeder wissen.
Aber "Fahrlässige Tötung" finde ich etwas an den Haaren herbeigezogen, nur um das Ganze noch medienwirksamer aufzupushen.
OK, wer eine Waffe "offen rumliegen" läßt, muß damit rechnen, daß jemand (z.B. Kinder) "Unfug" damit anstellen, also evtl. die Waffe unrechmäßig benutzen.
Aber NIEMAND muß gleich damit rechnen, daß z.B. sein Kind mit dieser Waffe andere (mehrere) Menschen tötet/töten will!
mfg
Sascha