Hallo,
mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage. Im Waffengesetzt habe ich auch nichts passendes dazu gefunden. Wie sieht das aus wenn man den KWS hat und führt eine SSW mit sich. Ist allerdings betrunken. Was ja vor allem an Sylvester sicher bei fast allen vorkommt. Darf man eine Waffe dann überhaupt mit sich führen? Sollte man sie lieber daheim lassen und vom Balkon oder im Garten Leuchtmunition etc. abschießen? Weiß darüber jemand bescheid ob etwas in der Richtung definiert wurde und was die Polizei da sagt?
Danke
Ich habe das jetzt mal auf Alkohol bezogen obwohl der Thread berauschende Mittel lautet. Aber bei Drogen schätze ich ist so wie so schicht im Schacht. Aber falls ihr was darüber wisst postet drauf los.