Zwei Bedingungen musste ich hierbei realisieren:
1. Das Geschoss darf beim Schiessen, von der Schussposition aus, das Grundstück nicht verlassen können. Das gilt selbstverständlich auch in Richtung nach oben (gen Himmel).
2. Das Grundstück muss befriedet sein.Beide Bedingungen lassen für mich keinen Interpretationsspielraum zu. Von meiner Schießposition aus, darf ich weder den Himmel sehen, noch die Befriedung oder gar über die Befriedung hinaus. Und die Befriedung muss meine gesamte „private Schießbahn“ lückenlos umschließen.
Das finde ich total interessant und deckt sich auch mit meinem laienhaften Verständniß......
Ich verstehe nur nicht,warum ich nicht die Befriedung sehen darf....wenn das eine dicke Mauer ist,sollte das doch kein Problem sein....bei einem Maschendrahtzaun/Hecke o.ä. ist es wahrscheinlich etwas anderes....
Was hast Du denn für eine Befriedung?