Brauche bitte mal Hilfe beim KWS (Kleiner Waffenschein) Antrag ?

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 14.484 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2016 um 23:30) ist von bavarian kid.

  • Heute wollte ich mir und meiner Frau den KWS Antrag ausfüllen, Soweit alles Klar, aber als letztes Feld steht Begründung des Antrags ! Was soll ich da da reinschreiben damit es keine Missverständnisse gibt bei der Behörde.
    Bin da echt überfragt, Selbstschutz kling ja danach das ich nur drauf warte sie zu benutzen.

    Und Aufbewahrungsort und Beschreibung des Behältnisses?
    Sowie die Waffe da sollen auch angaben gemacht werden, ich hab sie ja nocht nicht da Lieferenpässe sind dauert es wohlt etwas bis meine P99 eintrifft.


    Ich habe jetzt mal folgendes zur Begründung geschrieben: Sammeln SSW, und abends beim gassi gehen mit dem Hund zum schutz vor anderen hunden, wird dieser zum führen benötigt.

    Also Aufbewahrungsort, Waffenkoffer, im Schransafe.

    Das sollte doch keine Probleme geben.

    Revolver/Pistolen: Dan Wesson 4" cal.177 4,5mm Diabolo, Dan Wesson 6" cal.177 4,5mm Diabolo, Glock19X cal.177 4,5mm BB

    Gewehre: Ruger 10/22 cal.177 4,5mm Diabolo; Norconia QB78D cal.177 4,5mm Diabolo


    Einmal editiert, zuletzt von Bonsei4711 (17. Februar 2016 um 13:45)

  • Du musst den Antrag nicht begründen, auch wenn es wohl in manchen Formularen steht, oder sogar von Sachbearbeitern mündlich erfragt wird.
    Es gibt dafür gesetzlich keine Rückendeckung, im Gegenteil, ein unachtsam genannter Grund könnte einem eher negativ ausgelegt werden. Ich würde die Stelle auslassen.

    Wenn Du noch keine Waffe besitzt, dann schreib das einfach. Der KWS ist nicht an den Kauf einer SSW gebunden. Damit erübrigt sich auch die Aufbewahrung (vorerst).
    Ich nehme an, dass da bei Euch im Amt die Anforderungskriterien für scharfe Waffen herangezogen werden. Warum auch immer.

    PS: Wenn Du den Sachbearbeiter mit seiner eigenen "Kompetenz" schlagen willst, dann schreib als Begründung "Zum Führen einer PTB-geprüften Schreckschusswaffe erforderlich".

  • Ja gena das denke ich auch.

    Ich hab jetzt mal als Begründung geschrieben zum Schutz beim Spazierengehen abends mit dem hund vor anderen hunden wird dieser Antrag bzw KWS zum Führen benötigt und gestellt.

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    Gewehre: Ruger 10/22 cal.177 4,5mm Diabolo; Norconia QB78D cal.177 4,5mm Diabolo


  • Also ich denke ich schreib den Nochmal neu !

    Und nehme die Angaben von die Krümelmonster mir empfholen hat, da dies momentan genau so ist und nicht anders.
    Und wenn sie diesen ablehen dann werde ich freundlich nachfragen warum es bedenken gibt. ich bin weder vorbestraft noch trinke ich oder nehme drogen. Bin Geistig voll da :thumbsup:

    Revolver/Pistolen: Dan Wesson 4" cal.177 4,5mm Diabolo, Dan Wesson 6" cal.177 4,5mm Diabolo, Glock19X cal.177 4,5mm BB

    Gewehre: Ruger 10/22 cal.177 4,5mm Diabolo; Norconia QB78D cal.177 4,5mm Diabolo


  • Und vergiß nicht bei "Sind oder waren sie Mitglied in einer Organisation nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WaffG?" das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle (nein) zu machen... ;^)

  • Also mein Antrag sieht so aus

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  • Du liebe Zeit ... das grenzt ja am Ende an eine WBK für PTB-Waffen.
    Bei uns wurde lediglich die Adresse abgefragt und die übliche Frage nach verbotenen Vereinen gestellt.

  • Alles Klar werde ihn fertig machen.

    Danke euch für die Tipps und Hilfe :thumbsup:

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  • @ Krümelmonster

    Dann freut sich der Sachbearbeiter noch mehr:
    Begründung:
    Um gemäß Anlage 1 Abschn. 2 Nr. 4 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
    die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe gem. § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
    mit PTB-Zulassungszeichen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder
    des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben. :laugh:

  • Also meint ihr ich kann ihn so abschicken ?

    Hab ihn soweit fertig mit den Text von Krümelmoster fertiggestellt.

    Aufbewahrungsort : Wenn PTB SSW vorhanden sein sollte Schranksafe

    Der KWS ist nicht an den Kauf einer Schreckschusswaffe gebunden !

    Begründung
    Zum Führen einer PTB Geprüften Schreckschusswaffe erforderlich.

    Und die kreuze alle bei Nein gemacht.

    Revolver/Pistolen: Dan Wesson 4" cal.177 4,5mm Diabolo, Dan Wesson 6" cal.177 4,5mm Diabolo, Glock19X cal.177 4,5mm BB

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  • Der erste Satz (hast editiert, ich meine diesen "Der KWS ist nicht an den Kauf einer Schreckschusswaffe gebunden !") klingt etwas nach Belehrung, kommt vielleicht nicht so gut an. Ich würde die Felder mit den Waffen freilassen, denn Du hast aktuell keine.
    Strich ins Feld, wie auch immer. Der Antrag entspricht schließlich der Wahrheit und nirgendwo steht, dass man eine Schreckschusswaffe besitzen muss, ich muss auch mit Führerschein kein Auto besitzen.
    Und selbst wenn Du eine hättest, es gibt kein Register für Schreckschusswaffen, es ist auch per Gesetz keins vorgesehen. Wie sollte man dann zukünftig eine Waffe verkaufen, oder eine neue kaufen? Das ist irgendeine Eigenmächtigkeit Eurer Behörde, die würde ich erstmal nicht unterstützen.

  • Natürlich alle kreuze Richtig gesetzt :D

    Ok den KWS Satz ändere ich noch mal ab, und schreib rein "Zur Zeit keine Vorhanden. Beabsichtige eine zu Kaufen."

    Hab zwar schon eine Bestellt aber das ist jawohl egal. Da ich diese noch nicht nicht besitze


    Das sollte doch so OK sein, und entspricht ja auch zu 100% der Wahrheit.

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    Gewehre: Ruger 10/22 cal.177 4,5mm Diabolo; Norconia QB78D cal.177 4,5mm Diabolo


    3 Mal editiert, zuletzt von Bonsei4711 (17. Februar 2016 um 14:59)

  • Und was mich auch noch wundert war dieser Text der mit bei dem Antrag dabei war " Die Kosten betragen 50 EURO pro Waffenschein und alle drei Jahre 30
    EURO pro Waffenschein für die Regelüberprüfung nach dem
    Waffengesetz."

    Das mit den 50€ war mir klar aber das andere alle 3 Jahre 30€ ????

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    Gewehre: Ruger 10/22 cal.177 4,5mm Diabolo; Norconia QB78D cal.177 4,5mm Diabolo


  • Und was mich auch noch wundert war dieser Text der mit bei dem Antrag dabei war " Die Kosten betragen 50 EURO pro Waffenschein und alle drei Jahre 30
    EURO pro Waffenschein für die Regelüberprüfung nach dem
    Waffengesetz."

    Das mit den 50€ war mir klar aber das andere alle 3 Jahre 30€ ????

    Jupp war in Zweibrücken auch so, ist auch in vielen Komunen gang und gäbe.


  • Das mit den 50€ war mir klar aber das andere alle 3 Jahre 30€ ????

    Das wird kaum kommuniziert, aber die Prüfung der Zuverlässigkeit soll wohl spätestens alle drei Jahre wiederholt werden. Wie und wann das tatsächlich geschieht, hängt wohl von der jeweiligen Behörde ab, die zuständig ist.

  • Ja, ist in vielen, jedoch lange nicht allen, Kommunen gang und gäbe.
    Es gibt auch noch Kommunen, die zwar alle drei Jahre die Regelüberprüfung durchführen, jedoch (noch?) keine Gebühren dafür erheben.